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Gesetze

Bei der Vermarktung von Immobilien sind viele Vorschriften zu beachten. Die relevanten Paragrafen verteilen sich auf eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen und oft lauert der Teufel im Detail. Damit Sie sich schnell informieren können, ist hier eine Auswahl von häufig benötigten Gesetzestexten zusammengestellt.


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Neubaumietenverordnung (NMV 1970)

Ist der Bau von Wohnraum öffentlich gefördert worden, so unterliegt die Miete für einen bestimmten Zeitraum der Preisbindung. Die Neubaumietenverordnung legt in diesem Fall unter anderem die zulässige Miethöhe fest.

Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet den zentralen Bestandteil des deutschen Privatrechts. Aufgeteilt in fünf Bücher werden die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen geregelt. Die für das Immobilienrecht wichtigen Auszüge aus dem BGB sind hier zusammengestellt.

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist ein am 1. Januar 2009 in Kraft getretenes Bundesgesetz, das die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung vorantreiben soll. Danach müssen unter anderem Neubauten einen Teil ihres Wärmebedarfs durch den Einsatz entsprechender Anlagen decken.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das Wohneigentumsgesetz (WEG), das zuletzt mit Wirkung zum 1. Juli 2007 geändert wurde, bietet die rechtliche Grundlage für Grundstücke und Wohnungen, die auf seiner Grundlage geteilt sind. Das Wohneigentumsgesetz regelt in 64 Paragrafen das Wohnungseigentum und dessen Begründung, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Verwaltung, das Wohnungserbbaurecht, das Dauerwohnrecht, die Verfahrensbestimmungen und die ergänzenden Bestimmungen.

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Betriebskostenverordnung ist seit dem 1. Januar 2004 gültig und definiert, welche Kosten Betriebskosten sind und welche nicht. Sie ersetzt die Regelungen des § 27 sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung.

II. Berechnungsverordnung (II. BV)

Die Zweite Berechnungsverordnung betrifft wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. Auf ihrer Grundlage werden unter anderem die Steuerbegünstigungen im öffentlichen Wohnungsbau festgelegt.

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Die Heizkostenverordnung ist eine gesetzliche Verordnung, welche die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt. Die Heizkostenverordnung gilt grundsätzlich vor jeder rechtsgeschäftlichen Vereinbarung über die Warmwasser- und Heizkostenabrechnung. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Vermieter selber einen Teil des Hauses bewohnt und das Gebäude insgesamt nicht mehr als zwei Wohnungen hat.

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die Wohnflächenverordnung enthält Regeln und Vorgaben zur Berechnung der Wohnfläche. Obwohl diese Berechnungvorschriften nur für den sozialen Wohnungsmarkt nach dem Wohnraumfördergesetz bindend sind, ist sie auch darüber hinaus rechtlich anerkannt.

Energiesparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung ist Teil des deutschen Baurechts. Sie schreibt auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude und betrifft sowohl Neubauten als auch Umbaumaßnahmen. Seit dem 1. Oktober 2007 setzt die Energiesparverordnung die EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG)  um.

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