Kein Anspruch bei Unterzeichnung eines Mietvertrages zu Sicherungszwecken
von Tobias Mahlstedt | 28. Juli 2010
Wenn ein Mietvertrag Ein Mietvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Vermieter dem Mieter ...[mehr lesen] durch eine dritte Person lediglich unterzeichnet wird, weil der Vermieter diese Absicherung zur Bedingung für den Abschluss des Mietvertrages gemacht hat, wird der Dritte nur formell Mieter. So entschied das Landgericht Im Instanzenzug liegt das Landgericht nach dem Amtsgericht Das Amtsgericht entscheidet in allen Wohnraum-Streitigkeiten als I. Instanz unabhängig vom ...[mehr lesen] an zweiter Stelle. Das Landgericht ...[mehr lesen] in Lübeck im März 2010.
Ein in der Ausbildung befindlicher junger Mann wollte einen Mietvertrag Ein Mietvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Vermieter dem Mieter ...[mehr lesen] über eine Ein-Zimmer-Wohnung abschließen. Als Bedingung für den Abschluss des Mietvertrages forderte der Vermieter, dass die Eltern den Mietvertrag Ein Mietvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Vermieter dem Mieter ...[mehr lesen] ebenfalls unterzeichnen. Der Vermieter begründete seine Forderung damit, dass die Einkommenssituation des Sohnes unsicher sei. Nachdem der Sohn die Mietwohnung bezogen hatte, leistete er zunächst regelmäßig die Miete Siehe Mietstruktur ...[mehr lesen]. Später blieben die Mitzahlungen aus. Nachdem der Vermieter gekündigt und die Wohnung hatte räumen lassen, forderte er von den Eltern Schadensersatz Wer einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, hat diesen zu ersetzen (vgl. § 823 BGB). ...[mehr lesen] und Nutzungsentschädigung Enthält der Mieter dem Vermieter die Mietsache nach Mietende gegen seinen Willen vor, hat er ihm ...[mehr lesen] für die Zeit in der ihr Sohn keine Miete Siehe Mietstruktur ...[mehr lesen] geleistet hatte.
Ohne Erfolg! Das Lübecker Gericht lehnte einen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen die Eltern ab. Die Eltern waren lediglich zu Sicherungszwecken auf Verlangen des Vermieters nur formell Mieter geworden, ohne die Mieträume tatsächlich zu nutzen. Die Ein-Zimmer-Wohnung sollte und konnte nur von deren Sohn genutzt werden. Der Vermieter wollte sich bei Abschluss des Mietvertrages auch nicht zu einer Leistung an die Eltern verpflichten (LG Lübeck, Urteil v. 25.03.10, Az. 14 S 146/09).
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Tags: Mietvertrag | Eltern
Themen: Mietvertrag & Mieterauswahl
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