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Vermieter muss Müllgebühren seines Mieters bezahlen

von Tobias Mahlstedt | 28. Juli 2010

So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt im Juni dieses Jahres. Eine Gemeinde hatte von einem Vermieter ausstehende Müllgebühren in Höhe von 278 € eingefordert, die sein Mieter nicht bezahlt hatte. Der Wohnungseigentümer erhob Widerspruch Siehe Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren hat den Zweck, die Titulierung von Geldforderungen zu vereinfa-chen ...[mehr lesen], Sozialklausel Aufgrund der Sozialklausel hat der Mieter das Recht, einer ordentlichen Kündigung Man unterscheidet drei Arten der Kündigung eines Mietvertrages, und zwar die:Ordentliche bzw. ...[mehr lesen] zu widersprechen ...[mehr lesen], Untervermietung Eine Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache ganz (§ 540 BGB) ...[mehr lesen] ...[mehr lesen] gegen den gegen ihn gerichteten Gebührenbescheid.

Ohne Erfolg, denn nach der Satzung der Gemeinde war neben dem Mieter auch der Eigentümer der Mietwohnung Schuldner der Müllgebühren. Diese Regelung war nach Ansicht des Gerichts nicht rechtswidrig, denn auch ein Eigentümer ist für den Abfall auf seinem Grundstück verantwortlich (VG Neustadt, Urteil v. 14.06.10, Az. 4 K 311/10.NW).

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