Wohnungseigentümer muss Müll seines Mieters bezahlen
von Marc Popp | 26. Juli 2010
Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied im Juni dieses Jahres, dass ein Vermieter einer Eigentumswohnung Die rechtliche Behandlung einer Eigentumswohnung im Verhältnis zu anderen Eigentumswohnungen ist im ...[mehr lesen] auch für die Müllkosten seines Mieters aufkommen muss. Eine Gemeinde hatte von einem vermietenden Wohnungseigentümer ausstehende Müllgebühren in Höhe von 278 € eingefordert, die sein Mieter nicht bezahlt hatte. Daraufhin erhob der Eigentümer Widerspruch Siehe Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren hat den Zweck, die Titulierung von Geldforderungen zu vereinfa-chen ...[mehr lesen], Sozialklausel Aufgrund der Sozialklausel hat der Mieter das Recht, einer ordentlichen Kündigung Man unterscheidet drei Arten der Kündigung eines Mietvertrages, und zwar die:Ordentliche bzw. ...[mehr lesen] zu widersprechen ...[mehr lesen], Untervermietung Eine Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache ganz (§ 540 BGB) ...[mehr lesen] ...[mehr lesen] gegen die an ihn gerichteten Gebührenbescheide.
Erfolglos. Denn nach der Satzung der Gemeinde war neben dem Mieter auch der Eigentümer der Wohnung Schuldner der Müllgebühren. Diese Regelung war nach Ansicht der Neustädter Richter nicht rechtswidrig, da ein Eigentümer auch für den Abfall auf seinem Grundstück verantwortlich ist (VG Neustadt, Urteil v. 14.06.10, Az. 4 K 311/10.NW).
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Tags: Müllgebühren
Themen: Haftung
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